Mit der sechsten Staatsreform wurde am 1. Juli 2014 die Zuständigkeit für die Filmkontrolle an die Gemeinschaften und die Gemeinsame Gemeinschaftskommission Region Brüssel-Hauptstadt (GGK) übertragen. Am 15. Februar 2019 schlossen die Flämische, Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft und die Gemeinsame Gemeinschaftskommission Region Brüssel-Hauptstadt eine Kooperationsvereinbarung über die Einstufung von Filmen, die in belgischen Kinos gezeigt werden. Die Kooperationsvereinbarung legt fest, dass für die Einstufung aller Filme, die zum ersten Mal in einem belgischen Kino gezeigt werden, die Cinecheck-Methodologie angewendet wird.
Durch die Kooperationsvereinbarung wird ein koregulierendes System geschaffen. Die Gemeinschaften und die Gemeinsame Gemeinschaftskommission bestimmen die Einstufungsmethodologie und die weiteren Vorschriften für deren Anwendung. Die Anbieter (Verleiher und eventuell auch Produzenten) stufen die Filme ein und werden diesbezüglich geschult. Die Kinobetreiber sind für die korrekte Information der Besucher zuständig.
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Kooperationsvereinbarung einstafung kinofilm
Regelwerk für die einstufung von kinofilm