Haben Sie eine Beschwerde?
Beschwerdeverfahren
Haben Sie einen möglichen Verstoß gegen die Cinecheck-Regeln festgestellt? Weicht die Cinecheck-Einstufung eines Films im Kino von der auf unserer Website ab? Ist ein bestimmter Film gar nicht eingestuft? Sind Sie davon überzeugt, dass ein Film die falsche Einstufung erhalten hat? Dann können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des Verstoßes eine Beschwerde einreichen.
Sie können Ihre Beschwerde hier mit unserem Beschwerdeformular übermitteln, aber auch per E-Mail oder Brief (Sekretariat der Filmkontrolle - 9, Rue d'Arenberg, 1000 Bruxelles). Die Beschwerde darf nicht anonym erfolgen und muss klar begründet sein.
Das Sekretariat der Filmkontrolle prüft die Beschwerde. Es nimmt im Fall eines Verstoßes gegen die Regeln Kontakt mit dem Verleiher oder Produzenten auf und bittet um Ergänzung oder Änderung der Einstufung. Ist dieses Einschreiten nicht erfolgreich, dann wird die Beschwerde der unabhängigen Beschwerdekommission vorgelegt, die die Beschwerde weiter untersucht, die verschiedenen Parteien um Stellungnahme bittet und entscheidet, welche Sanktionen eventuell verhängt werden. Die achtzehnköpfige Beschwerdekommission besteht aus Experten aus den Bereichen Jugendschutz, Kinder- und Jugendpsychologie, aus Juristen, Verwaltungsbeamten oder Vertretern der Zivilgesellschaft. Die Beschwerde wird von mindestens drei Mitgliedern behandelt.
Cinecheck beschäftigt sich nicht mit Fragen des guten Geschmacks oder der Thematik. Diesbezügliche Beschwerden können Sie direkt an den Verleiher oder Produzenten richten.
Spielregeln
Verleiher von Kinofilmen in Belgien sind dafür verantwortlich, dass alle von ihnen veröffentlichten Filme eine Cinecheck-Einstufung haben. Die Einstufung des Films wird in Werbespots, Trailern, Anzeigenmaterial, auf Film-Websites, Postern usw. angegeben.
Trailer im Kino
Trailer, die im Kino vor dem Hauptfilm gezeigt werden, müssen mit Cinecheck eingestuft werden. Dadurch kann festgelegt werden, vor welchem Hauptfilm sie gezeigt werden dürfen. Die wichtigste Regel hierbei ist, dass die Einstufung des Trailers die Einstufung des Hauptfilms nicht übersteigen darf. Ein Trailer, der mit 12 Jahre eingestuft wurde, darf demnach nicht vor einem Hauptfilm gezeigt werden, der die Einstufung Alle Altersklassen oder 6 Jahre hat.