Vor der Reform ab 8. Januar 2020 wurde die Filmkontrolle durch das Gesetz vom 1. September 1920 geregelt, das Minderjährigen unter 16 Jahren den Zutritt zu den Kinos untersagte. Eine Inspektionskommission beurteilte, ob der gezeigte Film für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren geeignet war.
Drei Filmklassifizierungen waren möglich: Kinder zugelassen (KT), Kinder zugelassen bis 12 Jahre (KT +12) und Kinder nicht zugelassen (KNT).
Die Filme, die nach den alten Vorschriften klassifiziert wurden, behalten ihre Klassifizierung. Die Übersicht der Filme zwischen 2013 und 2020 finden sie hier.
Die Einstufungen vor 2010 sind in der Datenbank dieser Website Cinema Belgica zu finden.